bAV - Betriebliche Altersversorgung
Ein PLUS für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Für Arbeitgebende:
Bereits seit 2002 besteht für Arbeitende der Rechtsanspruch auf eine arbeitnehmendefinanzierte betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung). Regelmäßige Erhebungen zeigen, dass insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen die Beteiligungsquote der Arbeitnehmenden zu niedrig ist und die Mitarbeitenden sich nicht ausreichend über die bestehenden Ansprüche informiert fühlen. Hierzu hat der Gesetzgebende mit dem 2018 eingeführten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) umfassende Maßnahmen getroffen.
Unsere Erfahrungen mit bestehenden Versorgungskonzepten in verschiedensten Branchen zeigen, dass die Unternehmen mit der Einrichtung durch von ihnen beauftragte Fachleute durchaus zufrieden waren. Im Anschluss wird jedoch der ebenso wichtige langfristige Service häufig nur unzureichend geleistet, so dass dafür erhebliche interne Personalressourcen gebunden werden. Zudem führt dies schnell zu Haftungsrisiken, die dem Arbeitgebenden größtenteils nicht einmal bewusst sind.
Zudem verwaltet fast jedes Unternehmen bereits Verträge von verschiedenen Versicherungsgesellschaften aus der Historie. Deren Betreuung wird bei Vorgabe eines bestimmten Versorgungsträgers für neu hinzukommende Verträge und deren Einrichtung durch einen ausschließlich für diesen Anbieter tätigen Vermittler in aller Regel nicht geleistet. Somit muss das Unternehmen die langfristige Verwaltung mit entsprechenden Haftungsrisiken selbst übernehmen.
Die Lösung:
Speziell ausgebildete Experten aus unserem Hause stehen Ihnen zur Seite.
Mit unserer Zusagequalifizierung und/oder Expertencheck decken wir Risiken auf und begleiten Sie in eine sichere Zukunft.
Sprechen Sie uns an!
Für Arbeitnehmende:
Wer seinen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht nutzt, verschenkt jeden Monat viel Geld!
Wir möchten, dass Sie später zu den glücklichen Rentnern gehören, die ihren „dritten Lebensabschnitt“ ohne finanzielle Sorgen genießen können.
Heutzutage ist es enorm wichtig, so früh wie möglich für die Zeit nach dem Arbeitsleben - den wohlverdienten Ruhestand mit viel Freizeit - vorzusorgen. Heutige Rentner können durchschnittlich bereits 20 Rentenjahre genießen und es werden immer mehr...
Bei der bAV handelt es sich auch laut Verbraucherschützern um die beste und am stärksten geförderte zuätzliche Altersvorsorge. Auf deren arbeitnehmerfinanzierte Variante, die sog. Entgeltumwandlung, hat jeder Arbeitnehmer schon seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch, der vom Gesetzgeber zum 01.01.2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) noch weiter ausgebaut wurde. Diese Sparform bietet gegenüber anderen Modellen eindeutige finanzielle Vorteile unter den wichtigsten Aspekten "Rendite" und "Sicherheit".
Sie wird zumeist in Form einer Direktversicherung oder Pensionskasse direkt vom Lohn oder Gehalt gezahlt, und zwar vor Berechnung der Abzüge in Form von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (sog. Lohnnebenkosten). Man nennt diese Sparform daher auch "Bruttosparen".
Die Bausteine vermögenswirksame Leistungen und Arbeitgebenden-Zuschuss (ab 01.01.2020 festgelegt für alle -15% Zuschuss vom Arbeitgebenden) werden in den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Der größte Baustein – die staatliche Förderung - steht Ihnen aber in jedem Fall zu.
Sie wollen wissen, wie sich dieses Modell für Sie persönlich rechnet? Rechnen Sie hier selbst oder kontaktieren Sie uns!
Bereits heute zeigt sich schon, dass die Rentenkassen spätestens in 20 Jahren dramatische Unterdeckungen aufweisen werden, wenn nicht gegengesteuert wird.
Und gegensteuern heißt: Die gesetzlichen Renten werden noch weiter sinken.
Das heißt für Sie:
Starten Sie frühzeitig mit Ihrer ergänzenden privaten Rentenplanung!!
Testen Sie uns, wir berechnen Ihnen mit neuester Software einfach und verständlich was Sie für Möglichkeiten haben.
Kontaktieren Sie uns!